Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aios Media
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Aios Media (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern in der zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung
a) Verträge mit der Agentur bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Textformklausel selbst.
b) Auftragserteilungen – einschließlich Zusatzaufträgen und Änderungen bereits beauftragter Leistungen –, die nicht auf einem Angebot der Agentur in Textform basieren, werden erst mit entsprechender Bestätigung durch die Agentur verbindlich. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers erfüllt die Agentur nur, wenn sie technisch umsetzbar sowie technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Der Auftraggeber hat etwaige Leistungsänderungen durch Vertragsänderung herbeizuführen. Mehraufwände aufgrund von Leistungsänderungen/-erweiterungen sind vergütungspflichtig. Dies gilt auch für eine über geringfügigen Umfang hinausgehende Prüfung der Durchführbarkeit und Konditionen.
c) Mitarbeiter der Agentur ohne gesetzliche Vertretungsmacht sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen/-ergänzungen zu bestätigen, sofern sie nicht im Vertrag ausdrücklich als Abteilungs- oder Projektleiter benannt sind.
d) Die Präsentation der Leistungen der Agentur ist unverbindlich. Zumutbare Abweichungen von Präsentationsangaben bleiben vorbehalten.
e) Besteht die Leistung der Agentur in der Herstellung eines Werks, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nach § 648 BGB zu. Bei Dauerschuldverhältnissen (laufende Leistungen) können beide Parteien – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg der vorgeschlagenen/umgesetzten Maßnahmen stellt keinen wichtigen Grund dar.
f) Sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht, ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber nach Auftragsabschluss als Referenz zu benennen und dies auch auf ihrer Website anzugeben. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bestmöglich, insbesondere durch rechtzeitige und unentgeltliche Bereitstellung aller zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie angeforderter Inhalte in verwertbarer Form; Gewährung von Zugang zu vertragsgegenständlichen Systemen/Einrichtungen (Hard- und Software) und Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit; regelmäßige, ausreichende Datensicherung; rechtssichere Gestaltung seiner Inhalte (z. B. Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen) und Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregeln und Prüfungsanforderungen.
b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich verbindliche Vertragsfristen angemessen. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehraufwand und Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.
3. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum
a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung verbleiben die von der Agentur erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.
b) Urheber- und sonstige Schutzrechte an von der Agentur erbrachten Leistungen (z. B. Konzepte, Ideen, Entwürfe, Umsetzungen) verbleiben – soweit nicht abweichend vereinbart – bei der Agentur. Die Agentur darf diese Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs auch für andere Zwecke/Aufträge verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten sind.
c) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte im Umfang von Angebot und Auftragsbestätigung. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und kann vergütungspflichtig sein.
d) Verwendet die Agentur Stockmedien, verbleiben deren Nutzungsrechte gemäß Lizenzbedingungen beim Lizenzgeber/bei der Agentur. Eine Weitergabe der mit Stockmedien erstellten Arbeitsergebnisse zur Bearbeitung, anderen Nutzung oder Herstellung abgeleiteter Produkte an Dritte ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.
4. Lieferbedingungen, Verzug und Abbruch
a) Liefer-/Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart.
b) Bei höherer Gewalt und vergleichbaren, von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Streik, unverschuldete Systemausfälle, Internetstörungen, fehlende Genehmigungen, Probleme mit Drittleistungen) sowie mangelnder Mitwirkung, Änderungswünschen oder sonstigen Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern sich Fristen angemessen.
c) Bricht/unterbricht der Auftraggeber einen bereits schriftlich freigegebenen Auftrag und ist eine Fortführung nicht absehbar, darf die Agentur alle offenen Leistungen sowie freigegebene Zusatzleistungen/Lizenzgebühren binnen 4 Wochen vollständig in Rechnung stellen. Der Auftraggeber kann die abgerechneten Leistungen innerhalb von 3 Monaten ab Abbruchdatum abrufen; danach verfällt der Anspruch. Eine Rückerstattung/Verrechnung erfolgt nicht. Von der Agentur belegte Fremdkosten/Lizenzen/Materialkosten sind zu erstatten.
5. Lizenzgebühren
a) Tatsächlich anfallende Lizenzgebühren für fremdbezogenes Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial werden ohne Aufpreis weiterberechnet; in Angeboten ausgewiesene Lizenzgebühren sind Kalkulationswerte.
b) Nutzt der Auftraggeber solches Material eigenständig weiter (z. B. Nachdruck, Nachproduktion, andere Medien), hat er die Lizenzgebühren direkt an den Lizenzgeber zu zahlen und sich rechtzeitig mit diesem abzustimmen; andernfalls stellt er die Agentur von Ansprüchen des Lizenzgebers frei.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
b) Erfolgt die Auftragserteilung nicht binnen 6 Wochen nach Angebotsdatum, ist die Agentur zur Nachkalkulation berechtigt.
c) Die Agentur kann angemessene Vorschüsse verlangen und Tätigkeitsbeginn/-fortführung von deren Zahlung abhängig machen.
d) Fremdleistungen beauftragt die Agentur, soweit nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang der entsprechenden Vorabrechnung. Die Vorabrechnung entspricht den kalkulierten Angebotsposten; eine Schlussrechnung über die tatsächlichen Kosten erfolgt nach Rechnungseingang der beauftragten Unternehmen.
e) Media-Budgets trägt stets der Auftraggeber. Ab voraussichtlichen Kosten von 5.000 € ist Vorkasse zu leisten; andernfalls besteht kein Anspruch auf fristgerechten Start der Maßnahmen.
f) Teilleistungen können nach Fertigstellung abgerechnet werden. Zahlbar – sofern nicht abweichend vereinbart – sofort. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme.
g) Zurückbehaltungsrechte/Aufrechnungen sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
h) Bei Zahlungsverzug stehen der Agentur die gesetzlichen Rechte sowie ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu; bei Verzug mit zwei Teilzahlungen kann die Agentur Zugänge sperren.
7. Beanstandungen und Gewährleistung
a) Der Auftraggeber hat Werke/Leistungen/Teilleistungen unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und innerhalb von 7 Tagen ab Fertigstellung zu rügen. Später erkennbare Mängel sind binnen 7 Tagen ab Entdeckung zu rügen.
b) Bei Verstoß gegen die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Leistungsgegenstand hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, es sei denn, die Agentur hat den Mangel arglistig verschwiegen.
c) Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung leistet die Agentur nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Scheitert die Nachbesserung zweimal, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Erklärt der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Fertigstellung die Gesamtabnahme, kann die Agentur eine Frist von 4 Wochen setzen; werden innerhalb dieser Frist keine konkreten Abnahmeverweigerungsgründe benannt, gilt die Abnahme als erfolgt.
e) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gesamtabnahme; ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
8. Haftungsbeschränkung
a) Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Gesetz; im Übrigen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder übernommener Garantie.
b) Beauftragt der Auftraggeber selbst Dritte mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Agentur gehören, haftet die Agentur nicht für deren Funktionsfähigkeit oder Anschlussfähigkeit an Vorleistungen der Agentur; eine Unterstützungspflicht besteht nicht.
c) Die rechtliche Prüfung (z. B. Urheber-, Wettbewerbs-, Markenrecht) obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten/Gestaltungen oder Sachaussagen des Auftraggebers.
d) Wird die Agentur wegen Gestaltung/Inhalt von Arbeitsergebnissen von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber sie von Ansprüchen frei.
e) Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bzgl. seiner Kundendaten und seiner Website ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Agentur stellt lediglich technische Möglichkeiten bereit.
f) Produktionsmittel (z. B. Dateien, Druckfilme, Satzdaten, Fotomaterial) werden nur auf schriftliche Weisung gespeichert/archiviert; Haftung für Verlust nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern, sofern nicht abweichend vereinbart.
b) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Agentur.
10. Datenschutz
a) Name/Anschrift des Auftraggebers sowie zur Auftragsabwicklung erforderliche Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert und – soweit erforderlich – an verbundene Unternehmen/Beauftragte übermittelt. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis.
b) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass veröffentlichte Daten in elektronische Verzeichnisse aufgenommen, zu Informationszwecken genutzt und im Zusammenhang mit dem Vertrag aufbereitet/verändert werden.
c) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen erfasst, gespeichert, archiviert und ggf. erneut veröffentlicht werden; hierfür ist die Agentur nicht verantwortlich.
d) Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen von Art. 6 DSGVO, im vereinbarten Umfang bzw. nach Weisung. Eigennutzung ist untersagt; Daten werden getrennt gehalten, Kopien ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Auf Weisung berichtigt/löscht/sperrt die Agentur personenbezogene Daten unverzüglich, spätestens binnen 5 Tagen, soweit diese nicht auf einem vom Auftraggeber verwalteten System liegen. Macht ein Betroffener Ansprüche geltend, leitet die Agentur die Anfrage umgehend an den Auftraggeber weiter. Die Agentur beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM). Sie weist den Auftraggeber auf erkennbar rechtswidrige Weisungen hin. Für Schäden aus unzulässiger/unrichtiger Datenverarbeitung im Auftragsverhältnis ist der Auftraggeber gegenüber Betroffenen verantwortlich; Rückgriff gegenüber der Agentur bleibt unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten/Unterlagen besteht während und nach Vertragsende nicht.
11. Reisekosten
a) Notwendige Übernachtungskosten werden gegen Nachweis erstattet; Spesen gemäß steuerlichen Höchstsätzen. Fahrtkosten: Bahn 2. Klasse, Flug Economy, Pkw: 0,40 €/km.
b) Die Wahl des Verkehrsmittels obliegt der Agentur; die Kosten sind nach kürzester Strecke zu berechnen. Reisen mit unangemessenem Kosten-Nutzen-Verhältnis bedürfen der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers.
c) Erforderliche Reisezeiten der Mitarbeitenden der Agentur werden zusätzlich mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb üblicher Arbeitszeiten anfallen.
12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung möglichst durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.